Stellungnahme des Bürgermeisters zur Räum- und Streupflicht am Schäfersberg
Betreff: |
AW: Reinigungspflicht und Winterdienst für die Fußwege im Wohngebiet Schäfersberg |
Datum: |
Mon, 23 Feb 2015 21:23:17 +0000 |
Von: |
Reimann, Joachim <joachim.reimann@niedernhausen.de> |
An: |
Manfred Hirt <manfred.hirt@online.de> |
Sehr geehrter Herr Griemsmann,
sehr geehrter Herr Hirt,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Januar zum Thema Reinigungssatzung der Gemeinde Niedernhausen. Dieses haben wir in der Verwaltung zum Anlass genommen, die Sach- und Rechtslage der von Ihnen angesprochenen Punkte erneut und eingehend zu prüfen. Auch wurde die Thematik im Gemeindevorstand erörtert.
Da in dem langen und ausführlichen Gespräch im vergangenen November offensichtlich Ihre Sorgen nicht hinreichend ausgeräumt werden konnten, versuche ich, Ihnen die geltende Satzungslage schriftlich und allgemein gültig zu erläutern:
Indem ich aus Ihrem Schreiben ersehe, dass speziell die Sorge der Anlieger der den Schäfersberg durchziehenden „Zwischenwege“ samt Treppen groß ist, einem unübersehbaren Haftungsrisiko ausgesetzt zu sein, will ich Sie hier zunächst beruhigen: Diese Wege sind bei korrekter Auslegung der Satzung nicht Bestandteil der privaten Räum- und Reinigungspflicht. Die in dem Gespräch im November angesprochene theoretische Variante, dass ein Haus nur über einen solchen Fußweg und nicht über eine Straße erschlossen wird, ist nach unserem Kenntnisstand auf dem Schäfersberg nicht gegeben. Ein solches Gebäude wäre auch nicht baurechtskonform errichtet worden.
Die privatrechtliche Haftung gegen die Anlieger ist somit ebenfalls nicht gegeben, es sei denn, es würden seitens der Anlieger Eingriffe in diesen öffentlich-rechtlichen Raum vorgenommen (z.B. Ausleeren von Wasser auf dem Weg, das gefriert oder eigenmächtiges Streuen, das bei einem Passanten den nachvollziehbaren Eindruck erweckt, der Weg sei winterdienstlich in Gänze abgedeckt).
Klarstellend sei bemerkt, dass hier ausdrücklich nicht die Gehwege im Sinne der Bürgersteige gemeint sind. Diese unterliegen selbstverständlich der Straßenreinigungssatzung.
Was das Räumen vor dem eigenen Grundstück angeht, hat die Gemeinde in diesem Winter aufgrund des Problems, dass der Bauhof bei Schneefall mit der vorhandenen Personalstärke regelmäßig nicht rechtzeitig alle Liegenschaften der Gemeinde erreicht, in diesem Winter begonnen, die privatrechtlichen Räumaufgaben der Gemeinde teilweise der Fremdvergabe zuzuführen. Mit dieser Lösung haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Für den kommenden Winter planen wir, dies auszuweiten – u.a. auch auf das Gebiet des Schäfersbergs, das bislang noch vom Bauhof betreut wurde.
Ich hoffe, Ihre Sorgen zu diesem Thema mit dieser Antwort ausgeräumt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Reimann
Bürgermeister
Gemeinde Niedernhausen
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
E-Mail: buergermeister@niedernhausen.de
Telefon: 06127 / 903-132
Fax: 06127 / 903-230
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