Satzung
Satzung-20190329.pdf (118,3 KiB)Beitragsordnung
Gemäß § 4 (1) der Vereinssatzung des „Schäfersbergteam e.V.“ erlässt der Vorstand folgende
Beitragsordnung
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Kalenderjahr für
Einzel-Mitgliedschaft 15,34 € (30,-DM)
Familien-Mitgliedschaft 20,45 € (40,- DM)
Der Jahresbeitrag ist zu Beginn eines Kalenderjahres im Voraus fällig. Tritt ein
Mitglied während eines Kalenderjahres neu in den Verein ein, so ist bei Beitritt bis zum 30. 6. der volle Mitgliedsbeitrag und bei Beitritt nach dem 30. 6. Der halbe Mitgliedsbeitrag sofort fällig. Maßgebend für die Feststellung des Mitgliedsbeitrages ist das Eingangsdatum der Beitrittserklärung beim Vorstand des Schäfersbergteam e. V.
Im Rahmen einer Familien-Mitgliedschaft können
Eltern und deren minderjährige Kinder
oder
Ehepaare bzw. eheähnliche Gemeinschaften
die Mitgliedschaft im Verein erwerben.
Voraussetzung hierfür ist, dass die unter eine Familien-Mitgliedschaft fallenden Personen je einzeln in der Beitrittserklärung aufgeführt sind. Nachmeldungen zur Familien-Mitgliedschaft sind jederzeit möglich und dem Verein schriftlich mit zuteilen.
Ehrenmitglieder sind bis auf weiteres von einer Beitragszahlung freigestellt.
Genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 2. April 1992.
Der Vorstand
Niedernhausen, 8. Juli 2015 Schäfersbergteam e. V.